Wissenswertes
Persönliche Assistenz kann jetzt auch am Arbeitsplatz oder für das Studium in Anspruch genommen werden.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ...
... ist ein Projekt des Vereins Selbstbestimmt Leben Innsbruck, gefördert vom Bundessozialamt aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung.
Was ist Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
Durch persönliche Assistenz erhalten behinderte ArbeitnehmerInnen und Studierende die Möglichkeit, die körperliche Beeinträchtigung am Arbeits- und Ausbildungsplatz mit Assistenz auszugleichen.
PAA umfasst die personalen Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität, die zur Erfüllung der festgelegten Verpflichtungen sowie zur Einhaltung der innerbetrieblichen Regelungen bzw. zur erfolgreichen Absolvierung eines Studiums als Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen erforderlich sind.
Die Unterstützungsleistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf der/des Assistenznehmerin/s und umfassen folgende Kernbereiche:
- Begleitung am Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle bzw. zum Ausbildungsort
- Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z. B. beim Besuch von Veranstaltungen)
- Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (z. B. Ablage von Unterlagen, Tippen, Einscannen, Kopiertätigkeit)
- Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
- Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z. B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder in das Kfz, An-/Ausziehen der Jacke, Hilfe beim Mittagessen)
Wer kann PAA in Anspruch nehmen?
- Menschen mit Behinderung in den Pflegestufen 5, 6 oder 7 - in Ausnahmefällen auch in den Stufen 3 und 4 - welche
- in einem Dienstverhältnis stehen oder
- ein Studium absolvieren oder
- eine Berufsausbildung absolvieren oder
- ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis anstreben
- und für die Ausübung dieser Tätigkeit Assistenz benötigen.
Wie kann man PAA in Anspruch nehmen?
Der Verein Selbstbestimmt Leben Innsbruck(SLI) übernimmt als Assistenz-Servicestelle für das Bundesland Tirol die Antragsstellung und Koordination der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz:
- Nach ausführlicher Beratung, die Sie beim SLI erhalten, wird eine schriftliche Vereinbarung mit der AssistenznehmerIn abgeschlossen.
- Beim Bundessozialamt wird ein formloser Antrag gestellt.
- Nach Gewährung des Ansuchens kann die Assistenz beginnen.
Wenn Sie Persönliche Assistenz benötigen oder sich darüber näher informieren möchten, wenden Sie sich an den Verein Selbstbestimmt Leben Innsbruck(SLI):
- Selbstbestimmt Leben Innsbruck
Anton-Eder-Str. 15
A-6020 Innsbruck
telefon 43-512-578989
fax 43-512-578989-15
Kontaktperson:
Herr Mag. Paso Zengin p.zengin@selbstbestimmt-leben.at
Homepage: www.selbstbestimmt
Menschen mit Behinderungen
Kontakt:
Sprechstunden:
Mo - Do 7:00-17:00 n. tel. Vereinbarung
Fr 7:00 - 15:00 n. tel. Vereinbarung
Claudia Holek
Büro des Rektors
Tel.: +43 (0)512/9003-71820
E-Mail: claudia.holek@i-med.ac.at
Sonnenburgstraße 16
A-6020 Innsbruck
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