search_icon 

close_icon

search_icon  

search_icon  

Nostrifizierung

FAQ´s - Information zum Ablauf des Nostrifizierungsverfahrens an der Medizinischen Universität Innsbruck

Was ist eine Nostrifizierung?

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums. Sie setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin/des Antragstellers in Österreich erforderlich ist.

Wo ist der Antrag auf Nostrifizierung einzubringen?

Der Antrag auf Nostrifizierung für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin ist an der Medizinischen Universität Innsbruck in der Abteilung Lehr- und Studienorganisation, z.H. des Vizerektors für Lehre und Studienangelegenheiten, einzubringen. Nähere Informationen erhalten Sie unter nostrifizierung@i-med.ac.at.

Wann ist ein Antrag unzulässig?

Ein Antrag auf Nostrifizierung für dasselbe Studium ist unzulässig, wenn derselbe Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung an einer anderen Universität eingebracht wurde bzw. wenn ein Nostrifizierungsverfahren für dasselbe Studium bereits an einer anderen Universität in Österreich abgeschlossen wurde.

Können Prüfungen für das Nostrifizierungsverfahren anerkannt werden?

Die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 idgF über die Anerkennung von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten sind im Nostrifizierungsverfahren selbst nicht anzuwenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sämtliche Unterlagen müssen im Original mit gesetzlich vorgeschriebener Beglaubigung und autorisierter Übersetzung (beides mit dem Original fix verbunden) vorgelegt werden. Außerdem müssen den Originalen Kopien dieser Dokumente beigelegt werden.

 

Beglaubingungsliste ausländischer Urkunden im Hochschulwesen:

https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:916a54e8-d689-4454-889a-589d13933fb9/2.4.13.6%20Beglaubigungsliste_2022.pdf.

Mit dem Antrag sind insbesondere folgende Nachweise/Unterlagen vorzulegen:

  1. Original der Urkunde über den erfolgreich absolvierten Abschluss des entsprechenden Studiums an einer im Studienland staatlich anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, welches im Ausstellungsland Ausbildungsvoraussetzung für die medizinische Tätigkeit ist;
  2. Original des Reisepasses;
  3. Nachweise über die an der ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung besuchten Lehrveranstaltungen und die abgelegten Prüfungen (insb. Prüfungszeugnisse, Studienplan, Studienbuch/Index) mit Angaben der Stundenanzahl/ECTS;
  4. Nachweis über allfällige wissenschaftliche Arbeiten (Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit). Vorlage des Originals bzw. der Originale mit selbstverfasster deutsch- oder englischsprachiger Zusammenfassung;
  5. Lebenslauf, aus dem insbesondere der Bildungsweg und eine allfällige berufliche Tätigkeit ersichtlich sind;
  6. Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung der Nostrifizierungswerberin/des Nostrifizierungswerbers in Österreich erforderlich ist (Bescheinigung der Österreichischen Ärzte- bzw. Zahnärztekammer);
  7. Nachweis eines Wohnsitzes (Meldezettel) oder Bekanntgabe einer Zustellbevollmächtigten/eines Zustellungsbevollmächtigten (persönlich vor Ort unterfertigt oder mittels schriftlicher Vollmacht samt Identitätsnachweis) in Österreich zum Zwecke der Zustellung;
  8. Erklärung der Nostrifizierungswerberin/des Nostrifizierungswerbers, dass sie/er über die für die Ablegung des Stichprobentests ausreichenden Deutschkenntnisse (zumindest Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügt und dass sie/er zur Kenntnis nimmt, dass der Umstand nicht ausreichender Deutschkenntnisse keine Veränderung des Ergebnisses des Stichprobentests bewirkt;
  9. Einzahlungsbestätigung der Nostrifizierungstaxe;
  10. unterfertigte Zustimmungserklärung zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten für die gemeinsame Abwicklung des Nostrifizierungsverfahrens durch die Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien;
  11. unterfertigte Zustimmungserklärung zur Durchführung der allenfalls notwendigen Dokumentenüberprüfung an der ausländischen Universität;
  12. Abgabe einer Erklärung, dass die Nostrifizierungswerberin/der Nostrifizierungswerber zur persönlichen Mitwirkung im Nostrifizierungsverfahren verpflichtet ist. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Vorlage der erforderlichen Unterlagen samt Übersetzung und Beglaubigung sowie eine allenfalls notwendige Teilnahme am Stichprobentest.

Was passiert, wenn sämtliche Unterlagen vorgelegt wurden?

Wenn sämtliche Unterlagen in der entsprechenden, vorgeschriebenen Form vollständig vorgelegt wurden, dann prüft das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, ob das ausländische Studium so aufgebaut war, dass es mit dem im Antrag genannten inländischen Studium in Bezug auf das Ergebnis der Gesamtausbildung vergleichbar ist.

Wenn die grundsätzliche Gleichwertigkeit der Studien gegeben ist, kann das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ entweder einen Stichprobentest auferlegen oder Ergänzungsprüfungen und bzw. oder die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist auftragen. Wenn die grundsätzliche Gleichwertigkeit der Studien nicht gegeben ist, kann das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ den Antrag abweisen, wenn eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf das Gesamtergebnis der Ausbildung auch nicht durch die Vorschreibung von Auflagen erreicht werden kann.

Was ist der Stichprobentest?

Der Stichprobentest ist Teil des Ermittlungsverfahrens. Er ist keine Prüfung im Sinne des Universitätsgesetzes 2002 und kann nur einmal abgelegt werden. Der Stichprobentest wird gemeinsam von den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck durchgeführt. Der Stichprobentest kann überall abgelegt werden. Das Ergebnis zählt jedoch für das Nostrifizierungsverfahren jener Universität, an welcher der Antrag auf Nostrifizierung gestellt wurde.

Wie funktioniert die Zulassung zum Studium?

Nach Erhalt Ihres Bescheides sind folgende Schritte binnen der Zulassungsfrist verpflichtend vorzunehmen:

  1. Studierendenvoranmeldung (Datenregistrierung)
  2. Bitte halten Sie für die Datenregistrierung die Erklärung zu Stammdaten und Verschwiegenheit bereit.
  3. Bei persönlicher Zulassung vor Ort: Bankomatkarte zur Zahlung des Studienbeitrags (keine Kreditkarten- oder Barzahlung möglich)

Wie endet das Nostrifizierungsverfahren?

Wenn sämtliche bescheidmäßig aufgetragenen Auflagen innerhalb der gesetzten Frist erfüllt wurden, wird die Nostrifizierung vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ mit einem eigenen Bescheid ausgesprochen. Im Bescheid wird festgelegt, welchem inländischen Studienabschluss der ausländische Studienabschluss entspricht und welchen inländischen akademischen Grad die Antragstellerin/der Antragsteller an Stelle des ausländischen akademischen Grades auf Grund der Nostrifizierung zu führen berechtigt ist. Die Nostrifizierung ist auf der Urkunde, die als Nachweis des ausländischen Studienabschlusses vorgelegt wurde, zu vermerken.

Was ist, wenn ich einen abweisenden Bescheid erhalten habe?

Wenn die bescheidmäßig aufgetragenen Auflagen (Prüfungen und/oder Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit) nicht binnen angemessener gesetzter Frist positiv erledigt wurden oder eine negativ absolvierte Prüfung drei Mal negativ wiederholt wurde, dann erhalten Sie einen abweisenden (negativen) Bescheid. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:

  • Antrag auf Zulassung zum Diplomstudium der Humanmedizin/Zahnmedizin nach Maßgabe der Regelungen für Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger.
  • Anmeldung zum Aufnahmeverfahren für das Diplomstudium Humanmedizin/Zahnmedizin, um so bei Erreichen eines Rankingplatzes unter Berücksichtigung der Quotenregelung eine Zulassung zum betreffenden Studium zu erwirken.

Nostrifizierung Humanmedizin - Stichprobentest (Termine)

Nostrifizierung Humanmedizin - Allgemeiner Ablauf nach absolviertem Stichprobentest

Information über den Ablauf der Prüfungen nach positivem Stichprobentest Humanmedizin (Anmeldung)

Information über den Ablauf der Prüfungen nach negativem Stichprobentest Humanmedizin (Anmeldung)

Antragsformular zur Nostrifizierung Humanmedizin - Für die Antragsstellung melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail Adresse nostrifizierung@i-med.ac.at.

Nostrifizierungsablauf Zahnmedizin

Information über den Ablauf beim Stichprobentest und den Prüfungen im Nostrifizierungsverfahren Zahnmedizin (Anmeldung)

Antragsformular zur Nostrifizierung Zahnmedizin - Für die Antragsstellung melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail Adresse nostrifizierung@i-med.ac.at.

Nostrifizierung - Infoblatt Refundierung Kosten

 

Ansprechpartner

N.N.
Erreichbarkeit: Mo-Fr

nostrifizierung@i-med.ac.at

 

Services

Kontakt

Abteilung Lehr- und Studienorganisation

N.N.
Tel.: +43/(0)512/9003-70058
E-Mail: nostrifizierung@i-med.ac.at

Fritz-Pregl-Str. 3/4. Stock (Raum 04.280)
A-6020 Innsbruck

Kontakt

Abteilung Lehr- und Studienorganisation

N.N.
Tel.: +43/(0)512/9003-70058
E-Mail: nostrifizierung@i-med.ac.at

Fritz-Pregl-Str. 3/4. Stock (Raum 04.280)
A-6020 Innsbruck