Freemover 2025
Geförderte Auslandsaufenthalte sind im Rahmen des KPJ und für Famulaturen möglich. Die Zuschusshöhe beträgt abhängig von Dauer und Zielland zwischen ca. € 250,– und € 500,–.
Es wird pro Kalenderjahr ein Aufenthalt gefördert. Mindestdauer des Aufenthalts 4 Wochen, die an einem Krankenhaus absolviert wurden.
Maximal 2 Monate im KPJ.
Anträge können nur für Aufenthalte im laufenden Jahr gestellt werden
Die Schweiz und Liechtenstein werden nicht gefördert. Der Auslandsaufenthalt sollte auch nicht in unmittelbarer Nähe des Wohn/Geburtsortes stattfinden.
Diese Förderung ist als Unterstützung für Auslandsaufenthalte gedacht, die selbst organisiert wurden und noch keine Förderung im Rahmen von Erasmus oder im Rahmen unserer Austauschprogramme mit Partnern erhalten.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsfrist bis 11.12.26 für Aufenthalte im Jahr 2026
Die vollständigen Unterlagen (Aufenthaltsbestätigung und Erfahrungsbericht) sind nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch bis 11.12.26 im Mobility Online hochzuladen
Für Aufenthalte, die erst im Dezember 2026 enden, kann der Antrag davor eingereicht und die nötigen Unterlagen nach Beendigung des Aufenthalts nachgereicht werden.


