Freemover 2025
Geförderte Auslandsaufenthalte sind im Rahmen des KPJ und für Famulaturen möglich. Die Zuschusshöhe beträgt abhängig von Dauer und Zielland zwischen ca. € 250,– und € 500,–.
Es wird pro Kalenderjahr ein Aufenthalt gefördert. Mindestdauer des Aufenthalts 4 Wochen, die an einem Krankenhaus absolviert wurden.
Maximal 2 Monate im KPJ.
Die Schweiz und Lichtenstein werden nicht gefördert.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsfrist bis 12.12.25 für Aufenthalte im Jahr 2025
Die vollständigen Unterlagen (Aufenthaltsbestätigung und Erfahrungsbericht) sind nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch bis 12.12.24 im Mobility Online hochzuladen
Für Aufenthalte, die erst im Dezember 2025 enden, kann der Antrag davor eingereicht und die nötigen Unterlagen nach Beendigung des Aufenthalts nachgereicht werden.