Informationen für Lehrende
Mögliche Hilfen für behinderte Studierende sind:
- Versuchen Sie für Ihre Lehrveranstaltung einen Raum zu bekommen, der barrierefrei zugänglich ist
- Verteilen von eigenem Vorbereitungsmaterial (damit das Mitschreiben entfällt)
- Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Assistenzpersonen, die die Betroffenen auch bei praktischen Übungen unterstützen können
- Anschaffung und Nutzung angepasster Geräte (z.B. adaptierter Arbeits- bzw. Labortisch)
- Prüfungsanpassungen (z.B. mündliche statt schriftliche Prüfung oder umgekehrt, Hilfsmitteleinsatz, Zeitzugabe, AssistentIn/TutorIn als Schreibhilfe
Nach dem Österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1998 gilt: Artikel 7. (1) "(...) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."
Staatsgrundgesetz von 1867, Art. 18: "Es steht Jedermann frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will."
Daher:
- Lassen Sie sich die individuelle Problemlage behinderter Studierender schildern.
- Legen Sie bitte die Regelungen, Gesetze und Vorschriften positiv im Sinne der behinderten Studierenden aus. Eine Prüfungsmodifikation für behinderte Studierende ist keine Bevorzugung oder Verzicht auf Leistungsanforderungen, sondern ermöglicht behinderten Menschen durch Ihre Kooperationsbereitschaft erst Chancengleichheit beim Studieren. Die gesetzliche Grundlage hierfür finden Sie im Universitätgesetz 2002, Abschnitt 3, Studierende §59 (1) 12
Rechte und Pflichten der Studierenden:
§ 59 (1) Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht, auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
Menschen mit Behinderungen
Kontakt:
Sprechstunden:
Mo - Do 7:00-17:00 n. tel. Vereinbarung
Fr 7:00 - 15:00 n. tel. Vereinbarung
Claudia Holek
Büro des Rektors
Tel.: +43 (0)512/9003-71820
E-Mail: claudia.holek@i-med.ac.at
Sonnenburgstraße 16
A-6020 Innsbruck
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