Finanzielle Unterstützung
Studienunterstützung
Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).
Hinweis: Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde.
Förderung des Bundessozialamtes und seiner Landesstellen
Das Bundessozialamt und seine Landesstellen können unter bestimmten Umständen eine Ausbildungsbeihilfe gewähren. Außerdem bieten sie auch an, die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, zu übernehmen.
Studieren mit Behinderung
Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Behindertenbeauftragten steht die Beratung von Studierenden hinsichtlich ihrer besonderen Bedürfnisse (special needs). Dies beinhaltet unter anderem Beratung zur Zulassung, Sozialberatung, Unterstützung bei der barrierefreien Heimplatz- und Wohnungssuche und Informationen im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit von Gebäuden und Hilfestellung beim Übergang vom Studium ins Berufsleben. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Beratung hinsichtlich behindertenspezifischer Unterstützung und Hilfsmittel wie persönliche Assistenz, technische Assistenz, Gebärdendolmetscher, etc.
Neben dem fachlichen Support in behindertenrelevanten Fragen versteht sich der Behindertenbeauftragte jedoch auch als Anlaufstelle für Fragen, Austausch und Unterstützung jeglicher Art im Studienalltag behinderter und chronisch kranker Studierender. Dabei wird großer Wert auf unbürokratische Hilfestellung und kollegiale Atmosphäre gelegt.
Ein besonderes Anliegen des Behindertenbeauftragten ist die Förderung der Vernetzung universitärer Einrichtungen, die sich mit dem Thema Behinderung beschäftigen (Blindenleseplatz, StudienassistentInnen, Diversity Management, Studierendenvertretung, etc.).
Da die Probleme und Herausforderungen des Studiums mit Behinderung den universitären Rahmen mitunter übersteigen, ist der Behindertenbeauftragte auch Schnittstelle zu Behindertenorganisationen, Selbstvertretungseinrichtungen und Behörden.
Menschen mit Behinderungen
Kontakt:
Sprechstunden:
Mo - Do 7:00-17:00 n. tel. Vereinbarung
Fr 7:00 - 15:00 n. tel. Vereinbarung
Claudia Holek
Büro des Rektors
Tel.: +43 (0)512/9003-71820
E-Mail: claudia.holek@i-med.ac.at
Sonnenburgstraße 16
A-6020 Innsbruck
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