Formeller Ablauf der Zulassung
Wenn Sie eine bezahlte Dissertationsstelle innerhalb eines Programmes gefunden haben, müssen Sie sich in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck zum Clinical PhD (Doctor of Philosophy) zulassen. Beim Zulassungsverfahren wird zwischen einem österreichischen und nicht- österreichischen Studienabschluss unterschieden.
a.) Österreichischer Studienabschluss
- Abschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin
- Abschluss eines Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das im Umfang einem Diplomstudium gleichwertig ist, und für die Teilnahme an einem Programm des Studienganges „Doktoratsstudium der klinisch-medizinischen Wissenschaft“ an der Medizinischen Universität Innsbruck die fachlichen Voraussetzungen bietet. Dies ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen.
b.) Nicht- österreichischer Studienabschluss
- Abschluss eines Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das im Umfang einem Diplomstudium gleichwertig ist, und für die Teilnahme an einem Programm des Studienganges „Doktoratsstudium der klinisch-medizinischen Wissenschaft“ an der Medizinischen Universität Innsbruck die fachlichen Voraussetzungen bietet. Dies ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen.
Dokumente für die Zulassung
- Formular Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium der klinisch-medizinischen Wissenschaften (PhD/Doctor of Philosophy)
- Formular Studienvertrag (Study Agreement)
- Lebenslauf
- Abstract der letzten Diplomarbeit
- Magister-/ Promotionsbescheid (Original und Kopie)
- Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records)
- falls Sie für das gewünschte Studium bereits an einer anderen österreichischen Universität zugelassen waren: Abgangsbescheinigung
bei einem nicht- österreichischen Studienabschluss werden zusätzlich folgende Dokument benötigt:
- Gegebenenfalls: Nachweis des Studienplatzes von dem Land, in dem der Studienabschluss gemacht wurde
- Die Unterlagen müssen, wenn diese nicht auf Deutsch bzw. Englisch ausgestellt sind, übersetzt werden. Beachten Sie hierzu unsere Übersetzungs- und Beglaubigungsvorschriften.
ACHTUNG:
Der Studienvertrag (Study Agreement) muss komplett ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben sein. Dadurch wird folgendes bestätigt:
- Die Unterstützung eines Betreuers der Ihre Dissertation begleitet, sowie die Bestätigung, dass zwei weiter Professoren im Dissertationskomitee teilnehmen.
- Die Grundlinien Ihrer Doktorarbeit mit Ihrem Betreuer ausgearbeitet wurden und dass ein Titel für die Arbeit festgelegt wurde.
- Das Programm zur Doktorarbeit ausgewählt und die Zustimmung des jeweiligen Koordinator/in zu Ihrer Doktorarbeit eingeholt wurde.
- Wann die Phase des Forschungsjahres, das durchgehend absolviert werden muss, stattfindet;
- Wie das Forschungsprojekt finanziert wird und
- Wie ggf. die Anstellungsregelung in der berufsbegleitenden Phase gelöst wird.
Vorlage der Dokumente
Der Antrag auf Zulassung kann persönlich oder per Post, z.H. Frau Mag. Brigitte Amtmann, Fritz-Pregl-Straße 3, 4.Stock, 6020 Innsbruck, Austria
eingebracht werden.
Die Unterlagen werden geprüft. Sollte eine inhaltliche Prüfung notwendig sein, werden Ihre Dokumente an den Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten weitergeleitet. Dadurch kann das Zulassungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen. Werden weitere Dokumente benötigt, erfolgt die schriftliche Verständigung mittels Verbesserungsauftrag. Ist der Antrag vollständig, wird ein Zulassungsbescheid per Post zugestellt.
Um eine bestmögliche und rasche Servicierung gewährleisten zu können, müssen
- Östereicher/innen und EU- Bürger/innen Ihre vollständigen Dokumente bis spätestens 2 Wochen vor Ende der Zulassungsfrist, d.h. im Sommerstemester 16.04. und im Wintersemester 16.11. einreichen.
- EWR- Bürger/innen und Nicht EU- Bürger/innen Ihre vollständigen Dokumente bis spätestens 05.02. im Sommersemester und 05.09. im Wintersemester einreichen.