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Der Universitätsrat

Aktuelles

Ausschreibung der Funktion einer Rektorin*eines Rektors der Medizinischen Universität Innsbruck für die Funktionsperiode 01.10.2025 bis 30.09.2029

Der Universitätsrat hat als Kontrollorgan der Universität und als Bindeglied von Ministerium und Universität gemäß UG 2002 folgende Hauptaufgaben (Auswahl):

  • Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans, des Entwurfs der Leistungsvereinbarung und der Gestaltungsvereinbarung sowie der Geschäftsordnung des Rektorats
  • Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors
  • Erlassung der Bestimmungen für die Wahl der Rektorin oder des Rektors und Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats
  • Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren
  • Abschluss der Zielvereinbarungen mit dem Rektorat 
  • Abberufung der Rektorin oder des Rektors und der Vizerektorinnen und Vizerektoren
  • Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission
  • Genehmigung der Gründung von Gesellschaften und Stiftungen sowie der Beteiligung an Gesellschaften
  • Genehmigung der Richtlinien für die Gebarung sowie Genehmigung des Rechnungsabschlusses und der Wissensbilanz des Rektorats und Weiterleitung an die Bundesministerin oder den Bundesminister
  • Jährliche Berichtspflicht sowie unverzügliche Berichtspflicht bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Universitätsorganen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
  • Erlassung der Geschäftsordnung des Universitätsrats 

Die vollständige Aufgabenliste und Regelung der Mitgliedschaft.