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Gemeinsam beschlossen: Betriebsvereinbarung zum Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) an der Medizinischen Universität Innsbruck

Die Betriebsvereinbarung (BV) zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) ist zeitgleich mit dem Ende der gesetzlichen Möglichkeit mehr als 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt zu arbeiten am 30. Juni 2021 ausgelaufen. Demzufolge haben sich VertreterInnen der Arbeitgeberin, die Medizinische Universität Innsbruck, und des wissenschaftlichen Betriebsrates unter Einbindung der ÄrztInnen-VertreterInnen, auf ein neues Regelwerk geeinigt.

„Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Betriebsvereinbarung zum KA-AZG sowie die Verpflichtungserklärung zur Entgeltregelung  für die Dauer der KA AZG Vereinbarung gestern unterzeichnet wurden. Wir möchten uns bei allen VerhandlungspartnerInnen für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Mit dieser Regelung werden auch weiterhin exzellente Lehre und klinische Forschung, sowie die ausgezeichnete Krankenversorgung an den Innsbrucker Universitätskliniken sichergestellt“, erklärten Rektor Wolfgang Fleischhacker und der Betriebsratsvorsitzende Martin Tiefenthaler gemeinsam im Anschluss an die Universitätsratssitzung am 1. Juli 2021. 

Der Unterzeichnung waren acht Verhandlungsrunden unter Einbindung der ÄrztInnen-VertreterInnen vorangegangen.

Damit werden auch an der Medizinischen Universität Innsbruck die Voraussetzungen geschaffen, verlängerte Dienste (dh Nacht- und Wochenenddienste) zu leisten, sowie die Option ermöglicht, individuell mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die neue Regelung hält darüber hinaus fest, dass die bisherige Entgeltgestaltung beibehalten wird.

(Red., 01.07.2021)

 

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