3. Universitätslehrgang „Medizinrecht“
Seit dem Wintersemester 2013/14 wird an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck der zweijährige, berufsbegleitende Universitätslehrgang „Medizinrecht“ angeboten, der mit dem akademischen Grad eines „Master of Laws (Medical Law)“, abgekürzt LL.M., abgeschlossen wird. Im Herbst 2017 startet der Lehrgang in die dritte Runde.
Das Medizinrecht, als relativ neues wissenschaftliches Fach, beschäftigt sich mit der Gesamtheit der rechtlichen Regeln, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Diese Disziplin erfordert eine interdisziplinäre und die herkömmliche Fächergrenzen überschreitende Einbeziehung verfassungs- und verwaltungsrechtlicher, europarechtlicher, wirtschaftsrechtlicher, zivilrechtlicher, strafrechtlicher, arbeits- und sozialrechtlicher sowie rechtsethischer Aspekte der Medizin.
Zielgruppe
Das Lehrangebot richtet sich an Personen unterschiedlicher Fachrichtungen mit Bezug zu Rechtsfragen des Gesundheitswesens: ÄrztInnen, MitarbeiterInnen von Privat- oder Sozialversicherungen, Krankenanstaltenträgern, Gebietskörperschaften, Kammern, Konsumentenberatungsstellen, Patientenvertretungen und anderen Institutionen mit Bezug zu medizinrechtlichen Fragestellungen sowie UniversitätsabsolventInnen, die vor einem Berufseinstieg stehen und eine vertiefte Ausbildung im Bereich des Medizinrechts anstreben, bietet sich eine fundierte akademische Weiterbildungsmöglichkeit.
Zeitliche Gliederung
Das Studium gliedert sich in zehn Module zu insgesamt 30 Semesterstunden. Das erste Modul bietet je nach Vorbildung alternativ entweder eine Einführung in das Recht oder eine Einführung in die Medizin und das Gesundheitswesen. Beide Einführungsmodule werden jeweils in einer Blockwoche im September 2017 angeboten. Die weiteren neun Module sind dann von allen Studierenden gemeinsam zu absolvieren; sie werden jeweils an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden (Freitag und Samstag) mit mehrwöchigen Abständen dazwischen angeboten.
Lerninhalte
Neben internationalen und nationalen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens gehen die gebotenen Inhalte vom Berufsrecht über das Organisationsrecht, vom Sozialversicherungsrecht zur Privatversicherung, von der zivilrechtlichen zur strafrechtlichen Haftung. Das spezifische Arbeitsrecht der Gesundheitsberufe wird ebenso gelehrt wie natürlich die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten sowie die gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung. Aspekte der medizinischen Forschung und der Medizinethik werden im letzten Modul behandelt.
Neben diesen Lehrveranstaltungen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch eine Master Thesis aus einem Fach des Lehrganges verfassen.
Der Universitätslehrgang „Medizinrecht“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck beschäftigt sich mit der Gesamtheit der rechtlichen Regeln, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Diese Disziplin erfordert eine interdisziplinäre und die herkömmliche Fächergrenzen überschreitende Einbeziehung verfassungs- und verwaltungsrechtlicher, europarechtlicher, wirtschaftsrechtlicher, zivilrechtlicher, strafrechtlicher, arbeits- und sozialrechtlicher sowie rechtsethischer Aspekte der Medizin.
Eckdaten des Universitätslehrgangs „Medizinrecht“
Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
Dauer: 4 Semester, berufsbegleitend
Credits: 75 ECTS-AP
Studienplätze: 25
Sprache: Deutsch
Kosten: 8.000 EUR
Anmeldefrist: 18. September 2017
Start: 18. bzw. 25. September 2017
Kontakt und Anmeldung:
Univ.-Prof. Dr. Bernhard A. Koch
Universität Innsbruck
+43 (0) 512 / 507 - 96128
medizinrecht-ulg@uibk.ac.at
https://www.uibk.ac.at/medizinrecht/
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