Neue Ausbildungsordnung für ÄrztInnen
Derzeit ist eine neue Ärzteausbildungsordnung in Begutachtung, die mit 1. Juni in Kraft treten und die postpromotionelle Ausbildung von ÄrztInnen einheitlicher strukturieren und somit verbessern soll. Zu diesen spannenden und weitreichenden Veränderungen am medizinischen Bildungssektor lud am Montag, den 4. Mai ALUMN-I-MED einen Vertreter der Ärtzekammer für Tirol zum Vortrag.
Referent OA Dr. Stefan Kastner, seines Zeichens Facharzt für Chirurgie, Vizepräsident der Ärztekammer für Tirol und Vorsitzender der Ausbildungskommission der Österreichischen Ärztekammer versuchte, die Eckpfeiler der geplanten Reform einem interessierten Publikum von rund 150 BesucherInnen zu erläutern. VertreterInnen der Ärztekammern österreichweit sowie das Gesundheitsministerium verhandeln seit Herbst über die Inhalte der „Ärzteausbildung neu“ und die gesetzlichen Übergangsbestimmungen. Diese treten erst nach der Verlautbarung der Novelle in Kraft.
Wesentliche Änderungen
Können die Zeitziele eingehalten werden, so sollen alle ÄrztInnen ab Juni dieses Jahres nach ihrer Promotion ein 9-monatiges Basismodul – den so genannten „Common trunk“ - absolvieren, in dem grundlegende Kenntnisse der Patienten- und Notfallversorgung, unabhängig vom weiteren Ausbildungsweg – vermittelt werden. Im Anschluss daran findet sich in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin 27 Monate im Fachgebiet der jeweiligen Krankenanstalt sowie weitere 6 Monate in den Lehrpraxen. Insgesamt künftig jedenfalls 42 Monate. Jede Facharztausbildung dauert mindestens 72 Monate, bestehend aus 9-monatiger Basisausbildung, einer Sonderfachgrundausbildung, entweder 27 Monate oder 15 Monate in den chirurgischen Fächern sowie einer Sonderfach-Schwerpunktausbildung (36 Monate Internistische Fächer, 48 Monate chirurgische Fächer und 27 Monate andere Fächer) im Rahmen von Modulen.
Die Struktur der Ausbildung soll vereinheitlicht werden und die Vermittlung der Lehrinhalte praxisbezogener werden, um schlussendlich das Ausbildungsziel schneller erreichen zu können. Alle ÄrztInnen, die vor dem 1. Juni ihre Ausbildung begonnen haben, können entweder in die neue Verordnung wechseln oder nach dem „alten“ Modell abschließen. Ein wesentliches Ziel der Reform ist auch die Sicherung der Ausbildungsqualität durch Neu-Evaluierung bzw. regelmäßige Re-Zertifizierung der Ausbildungsstellen. Die Möglichkeit, die Facharztausbildung an mehreren Orten zu absolvieren sowie Teilzeitausbildungsmodelle bestehen ebenfalls. Die bisherigen Gegenfächer entfallen künftig und werden im 2. Teil der Facharztausbildung über Lehrmodule vermittelt. Zwei Facharztausbildungen werden vereint: es sind dies der Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie und der Facharzt für Orthopädie und Traumatologie, dazu kommen ein paar neue klinische Sonderfächer.
Der Präsident von ALUMN-I-MED durfte neben zahlreichen interessierten StudentInnen, auch den Vizerektor für klinische Angelegenheiten, Univ.-Prof. Dr. Gustav Fraedrich und den stellvertretenden Ärztlichen Direktor, Univ.-Prof. Dr. Alois Obwegeser begrüßen, die sich beide intensiv mit der Materie auseinandersetzen (müssen) und auch für die Umsetzung der Reform verantwortlich sind. Dr. Stefan Kastner meinte im Anschluss an seinen lebhaften und von vielen Fragen der StudentInnen begleitenden Vortrag, diese Reform sei nicht sein Kind, er leiste gerne „Geburtshilfe“, obwohl er Chirurg sei und werde sich als Ärztekammervertreter vor allem auch für die rasche Umsetzung einsetzen. Für nähere Informationen stellt er hier auch seine Präsentationsunterlage zur Verfügung:
(Petra Paur)
Weitere Informationen:
Präsentation zum Herunterladen:
http://www.i-med.ac.at/mypoint/thema/images/Ausbildungsreform-Kastner.pdf