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Infoveranstaltung Horizon 2020

Horizon 2020: Europäische Förderungen für Wissenschaft und Forschung

Mit 01. Jänner 2014 startete offiziell das neue EU-Rahmenprogramm „Horizon 2020“, das in den nächsten sieben Jahren europaweit rund 80 Milliarden Euro (indexangepasst) für Forschungsprojekte zur Verfügung stellt. In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von FFG, Medizinischer Universität Innsbruck und Universität Innsbruck konnten sich ForscherInnen informieren, welche ihrer Projekte, wie und in welchem Ausmaß im Rahmen von Horizon 2020 gefördert und finanziert werden.

Rund 130 TeilnehmerInnen nutzten am 23. Jänner 2014 die Möglichkeit, sich in der Aula der Universität Innsbruck über die neuen Richtlinien und Finanzierungs-Möglichkeiten von wissenschaftlichen Forschungsprojekten innerhalb des EU-Rahmenprogrammes „Horizon 2020“ zu informieren. „Schon in den Vorgängerprogrammen kam in Tirol die  überwiegende Beteiligung aus dem akademischen Bereich. Das Interesse an dem neuen Programm spiegelt daher auch schon bisherige Erfahrungen der WissenschafterInnen mit den vorhergehenden Förderprogrammen wider. Durch das neue Förderprogramm Horizon 2020 kommen einige Neuerungen auf die ForscherInnen hinzu“, so Mag. Dr. Wolfram Rieneck, vom Servicecenter Forschung der Medizinischen Universität Innsbruck, der vom Interesse und Feedback der TeilnehmerInnen an der Informationsveranstaltung beeindruckt ist.

Die 4 Säulen von Horizon 2020: Excellent Science, Industrial Leadership, Societal Challenges, sowie eine unterstützende Säule zu Joint Research Center, European Institute of Technology, Joint Programming und Joint Technology Initiatives

Formal aufgebaut ist das Programm Horizon 2020 in vier Säulen, von denen für die universitäre (Grundlagen-)Forschung vor allem die Säulen „Excellent Science“ und „Societal Challenges“ besonders interessant sind. Konkret nennt Rieneck folgende Beispiele:

Im Rahmen der „Marie Sklodovska Curie Actions“ (Teil der ersten Säule „Excellent Science”) können beispielsweise junge PostDocs einen zweijährigen Auslandsaufenthalt in jedem Land der Welt absolvieren. Voraussetzung ist dabei vor allem ein vergleichsweise kurzer interessant formulierter Antrag zum jeweiligen Forschungsprojekt. Der Auslandsaufenthalt wird zu 100 Prozent finanziert, darüber hinaus erhält die Gastorganisation eine zusätzliche Förderung, sodass für Universitäten ein zusätzlicher Anreiz zum Engagement junger und engagierter WissenschafterInnen gegeben ist.

Ein hochkompetitives Forschungsförderungsinstrument sieht Rieneck in den ERC-Grants (ebenfalls in der ersten Säule „Excellent Science“ angesiedelt). Dieses Förderprogramm für „Pionierforschung“ sieht die wissenschaftliche Exzellenz als einziges Förderkriterium, ist thematisch offen und ermutigt europäische WissenschafterInnen zu unkonventionellen und interdisziplinären Forschungsansätzen. Unter der Voraussetzung, dass sich die am jeweiligen Projekt beteiligte Organisation in Europa befindet, können beispielsweise habilitierte ForscherInnen eine neue Forschungsgruppe aufbauen oder eine bestehende Forschungsgruppe weiterentwickeln. Die in diesem Programm geförderten Projekte können insgesamt fünf Jahre dauern und mit bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert werden. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit muss durch einen „Letter of Committment“ durch die Gastorganisation garantiert werden.

Ein drittes Beispiel, das in die dritte Säule von Horizon 2020 (Sociatal Challenges) fallen würde, wäre ein kooperatives Projekt, das von einem Universitätsinstitut oder  einem Forschungsdepartment gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Einrichtungen zu einem ausgeschriebenen Forschungsthema eingereicht wird. Wichtig ist, dass das einreichende Konsortium aus mindestens drei verschiedenen Einrichtungen aus mindestens drei Ländern besteht. Außerdem wäre hier zu empfehlen, Einrichtungen aus dem privatwirtschaftlichen Bereich aufzunehmen. Derartige Forschungsprojekte dauern üblicherweise drei bis fünf Jahre und werden je nach Thema  mit  vier bis sechs Millionen Euro, manchmal sogar bis zu 15 Millionen Euro gefördert.

Grundvoraussetzungen für Förderungen im Rahmen „Horizon 2020“

Für WissenschafterInnen, die ihre Forschungsprojekte durch Horizon 2020 finanzieren möchten, könnte es recht kompliziert sein, innerhalb der neuen Struktur das für das jeweilige Forschungsprojekt geeignete Programm zu finden. „In diesem Zusammenhang sind die Servicebüros der Universitäten sowie die FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) als Beratungsstellen wichtige Ansprechpartner für förderinteressierte WissenschafterInnen“, so Rieneck. Prinzipiell gilt für die meisten Unterprogramme als Grundvoraussetzung, dass ein gefördertes Projekt durch mindestens drei Partner aus drei verschiedenen europäischen Ländern beantragt und umgesetzt werden muss. Bei Antragstellung sollte beachtet werden, dass es sich häufig um einen zweistufigen Prozess handelt: „Im ersten Schritt ist eine recht kurze - zum Beispiel im Gesundheitsbereich rund sieben Seiten umfassende - Projektskizze einzureichen. Nach Prüfung dieser „Stage 1 proposals“ werden erfolgreiche AntragstellerInnen eingeladen, einen ausführlichen Projektantrag zu stellen. Auf Basis dieses Projektantrags wird dann final entschieden, ob das Projekt gefördert wird oder nicht.“, erklärt Rieneck.

Simplification! Really?

Ein wesentlicher Kritikpunkt an früheren EU-Rahmenprogrammen war die komplizierte Abwicklung und Abrechnung der geförderten Forschungsprojekte. Durch Horizon 2020 sollte eine vereinfachte Projektabrechnung ermöglicht werden. „Abgesehen von der Schwierigkeit, das richtige Programm für das jeweilige Projekt zu finden, wurde die Abwicklung der geförderten Projekte tatsächlich stark vereinfacht!“ erklärt Wolfram Rieneck. So wurde mit Horizon 2020 eine „Time to grant“-Frist eingerichtet, die von der Ausschreibungsdeadline zum Projektstart maximal acht Monate dauern soll. Weiters wurden die Höhen der Förderungen der verschiedenen Einrichtungen vereinheitlicht, sodass nun universitäre Einrichtungen und privatwirtschaftliche Institutionen in gleicher Weise gefördert werden können. Komplexe Overheadberechnungen und Fördermodelle entfallen völlig, üblicherweise erhalten die Organisationen 100 Prozent Förderung und 25 Prozent Overheads. Last but not least wurde auch die administrative Abwicklung vereinfacht:  So gibt es künftig nur mehr maximal ein Audit pro Projekt und Partner (bei Fördersummen über 325.000,- € für den jeweiligen Partner) und das Kontrollwesen, beispielsweise in Bezug Zeitaufzeichnungen, wird deutlich erleichtert.     

Resumée

Wolfram Rieneck, vom Servicecenter Forschung der Medizinischen Universität Innsbruck ist vom bisherigen Feedback der WissenschafterInnen beeindruckt und davon überzeugt, dass die Förderungsstruktur für die Universitäten finanziell ausgesprochen interessant ist. Gleichzeitig sieht er dennoch die Herausforderung, das bisherige Ausmaß an geförderten Projekten und eingeworbener Drittmittel zu halten. Denn: Weiterhin ist ein großer Informations- und Betreuungsbedarf der ForscherInnen zu den verschiedenen Horizon 2020-Programmen gegeben. Rieneck appelliert daher an die WissenschafterInnen, sich möglichst früh an das Servicecenter Forschung bzw. an die jeweiligen Servicebüros der jeweiligen Einrichtungen und/oder an die FFG zu wenden, um sich vorab genau über die verschiedenen Föderungsmöglichkeiten zu informieren und das für das jeweilige Projekt geeignete Programm zu finden.

Weitere Infos:

Servicecenter Forschung der Medizinischen Universität Innsbruck

FFG

Horizon 2020

(A. Schönherr)

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