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Jubiläumsfonds stellt sich vor

Der Leiter des Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank, Dr. Wolfgang Höritsch, besuchte am vergangenen Donnerstag die Medizinische Universität Innsbruck. Auf Einladung des Rektors Prof. Clemens Sorg stellte er die Wissenschaftsförderungseinrichtung den zahlreich erschienen Zuhörerinnen und Zuhörern vor und beantwortete deren Fragen.

Die Österreichische Nationalbank (ÖNB) hat 1966 aus Anlass ihres 150-jährigen Bestandsjubiläums den „Jubiläumsfonds für die Förderung von Forschungs- und Lehraufgaben der Wissenschaft“ gegründet und damit eine wichtige Einrichtung für die Finanzierung von Grundlagenforschung in Österreich geschaffen. Gefördert werden in erster Linie Projekte aus den Wirtschaftswissenschaften sowie klinische krankheits- und patientenorientierte Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Medizinischen Wissenschaften. Daneben werden aber auch Projekte aus den Sozial- und Geisteswissenschaften finanziert. Dr. Wolfgang Höritsch, der Leiter des Jubiläumsfonds, stellte am vergangenen Donnerstag die Fördereinrichtung vor und erläuterte dabei auch das Antrags- und Bewillungsverfahren ausführlich. Rektor Prof. Clemens Sorg betonte die Bedeutung des Jubiläumsfonds für die Forschung an der Universität. Diese äußere sich auch darin, dass Projektmittel aus dem Fonds bei der universitätsinternen Leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) sehr hoch bewertet werden.

Bewilligungsquote 20 Prozent

Der Jubiläumsfonds bietet zwei Einreichtermine pro Jahr an (Jänner, Juli), wobei der nächste Termin der 25. Juli 2007 ist. Projektanträge können nur mehr elektronisch eingereicht werden. Die Antragssumme ist mit 110.000 Euro begrenzt, das Projekt darf maximal auf 4 Jahre anberaumt sein und jeder Projektleiter kann nur ein Projekt betreuen. Nach der Einreichung erfolgt die formale Prüfung, wobei neben der Vollständigkeit vor allem auch ein allgemeinverständlicher Projekttitel gefordert wird. Drei Gutachter werden dann für die Beurteilung der Projekte herangezogen. Es gibt die Möglichkeit sowohl Gutachter vorzuschlagen, von denen in der Regel einer zum Zug kommt, sowie eine Negativliste dem Antrag beizulegen, wobei diese inhaltlich begründet werden muss. Als Kriterien beurteilen die Gutachter die Priorität, die wissenschaftliche Qualität und die Finanzierung eines Projekts. Die Kooperation mit international renommierten Forschungsinstitutionen kann die Priorität erhöhen. Den Beschluss über eine Förderung fällt schließlich der Generalrat der Nationalbank. Die Bewilligungsquote liegt derzeit bei rund 20 Prozent der Summe der beantragten Projektmittel. Seit seiner Gründung hat der Jubiläumsfonds bis einschließlich 2006 für über 8.600 Forschungsprojekte mehr als 681 Mio. Euro sowohl der Grundlagenforschung als auch der angewandten Forschung zur Verfügung gestellt.

Mittelerhöhung gefordert

In der abschließenden Diskussion wurden vor allem Fragen zum Begutachtungsverfahren gestellt. Dabei wurde auch über die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter gesprochen. Aufgrund fehlender Ressourcen kommt derzeit nur rund die Hälfte der Begutachtungen aus dem Ausland. Hier forderten mehrere Innsbrucker Wissenschaftler eine noch stärkere Internationalisierung des Verfahrens. Aufgrund fehlender Mittel wurde die Förderung naturwissenschaftlicher Forschung schon vor Jahren gestrichen. Derzeit werden nur noch patientenorientierte Forschungsprojekte finanziert. Angesichts der Bedeutung des Jubiläumsfonds forderte Rektor Sorg eine Aufstockung der Mittel.