Forschungsergebnisse erfolgreich verwerten
Über die Bedeutung und die Möglichkeiten der Forschungsverwertung an der Medizinischen Universität Innsbruck informierten gestern Rektor Prof. Clemens Sorg und das Center for Academic Spin-offs Tyrol (CAST) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dr. Bernhard Hertel berichtete über die Erfahrungen mit dem Technologietransfer an den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft.
Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat im Wissen um die Bedeutung von geistigem Eigentum und seinem Schutz in Form von Patenten der österreichischen Bundesregierung empfohlen, diesem Bereich in Form von gezielten Förderungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Das Wirtschafts- und das Wissenschaftsministerium haben dafür spezifische Fördermaßnahmen entwickelt, wie das uni:invent Programm. Dieses soll helfen, das Patentierungs- und Lizenzierungspotential an österreichischen Universitäten optimal zu erschließen und einer möglichst effizienten wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Österreich hat hier ein erfolgreiches System aufgebaut, sagte Rektor Clemens Sorg gestern Nachmittag im Hörsaal B. Wir brauchen einen professionellen Umgang mit Erfindungen. Die Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Meldung an das Rektorat und die Sicherung durch Nutzung des Patentsystems. Die Forscherinnen und Forscher werden am möglichen Erfolg beteiligt. Das ist wichtig, weil wir überzeugt davon sind, dass dies zur Stärkung der Universität und des Wissenschaftsstandortes beiträgt, so Rektor Sorg.
Von der Erfindungsmeldung bis zur Verwertung
Im Rahmen des uni:invent Programms trägt das CAST für die Identifizierung und Sicherung von geistigem Eigentum an der Medizinischen Universität Innsbruck Sorge. Angehörige der Medizinischen Universität können sich mit ihren Fragen jederzeit an das CAST wenden, ohne dass damit Kosten verbunden sind. Dr. Florian Becke vom CAST erläuterte gestern die von seiner Einrichtung angebotenen Leistungen. Er betonte dabei, dass heute zur Forschungsverwertung neben Publikationen und Konferenzen auch Patente und Lizenzen sowie die Gründung von Spin-off Unternehmen selbstverständlich dazugehören sollten. Grundlage dafür ist die Regelung von Diensterfindungen durch das Universitätsgesetz 2002, das der Universität als Dienstgeberin das Verwertungsrecht zuspricht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet entsprechende Erfindungen dem Rektorat zu melden. Die Universitätsleitung muss dann innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob sie an einer Verwertung interessiert ist oder die Rechte an den Erfinder abtritt. Im Falle einer Verwertung durch Lizenzgeschäfte oder den Verkauf von Schutzrechten erhält der Erfinder 40% (ab 1 Mio. Euro Erlösen 30%), das Department oder die Sektion 20% und die Universität 40% (bzw. 50%) der Erlöse. Das CAST unterstützt die Wissenschaftler von der Erfindungsmeldung über den Patentierungsprozess bis hin zur Verwertung. Informationen über die Grundlagen des Patentrechts sowie die Patentrecherche bietet das CAST zum Beispiel am 3. Mai beim Patenttag an der Medizinischen Universität.
Positive Erfahrungen der Max-Planck-Gesellschaft
Dr. Bernhard Hertel, früherer Geschäftsführer des Technologietransferunternehmens Max-Planck Innovation GmbH, berichtete zum Abschluss der Veranstaltung über die Arbeit und die Erfahrungen jener Agentur, die alle Verwertungsprozesse an Max-Planck-Instituten begleitet. Dabei wies Hertel auf die Diskrepanz zwischen den wissenschaftlichen Interessen des Forschers und den Bedürfnissen der Industrie hin: Das wissenschaftliche Interesse endet oft dort, wo die Verwertungsfrage erst anfängt. Auch sind Patentverfahren mit hohen Kosten verbunden: Umfassende Schutzrechte für zehn Jahre bringen Kosten von bis zu 50.000 Euro mit sich. Dabei werfen nur etwa 10 bis 15% aller Projekte jemals Einnahmen ab. Richtige Blockbuster mit Lizenzeinnahmen im Bereich mehrstelliger Millionenbeträge gibt es überhaupt nur ganz selten. Die Max-Planck-Gesellschaft gesteht ihren Erfindern 30% an den Erträgen zu. Max-Planck Innovation betreut jedes Jahr rund 130 neue Erfindungen, von denen etwa für 80 auch Lizenzverträge abgeschlossen werden. In der abschließenden Diskussion wurde darüber gesprochen, ob die Universitäten überhaupt etwas im Patentgeschäft verloren hätten. Dr. Hertel betonte dabei, dass sich Universitäten zusammentun müssen, um die für die Aufgabe notwendige kritische Größe zu erreichen. Auch gehe es bei der Verwertung nicht in erster Linie darum, Geld zu verdienen. Der Technologietransfer generiere eine beachtliche Zahl von Arbeitsplätzen für hochqualifizierte Mitarbeiter und sei deshalb auch von großer politischer Bedeutung.