Parken nur noch mit neuer Parkkarte
In den letzten Wochen wurden die Autoabstellplätze auf dem Gelände der Medizinischen Universität neu vergeben. Der Bedarf der Universitätsangehörigen konnte vollständig gedeckt werden. Das Parken auf den universitären Abstellplätzen ist seit 1. Mai nur noch mit Berechtigungsplakette erlaubt, illegalen Parkern drohen drastische Sanktionen.
Nach der Trennung der Innsbrucker Universitäten war eine Neuordnung der verfügbaren Autoabstellplätze auf dem Gelände der Medizinischen Universität notwendig geworden. Die Abteilung Facility Management hat in Absprache mit den Betriebsräten für das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal in den letzten Wochen die neuen Berechtigungen für die vorhandenen Parkplätze vergeben. Seit 1. Mai müssen die entsprechenden Berechtigungsplaketten gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden. Wer ohne Berechtigungsplakette auf dem Gelände parkt, muss mit einer Besitzstörungsklage rechnen. Nach der notwendigen Sanierung der Schrankenanlagen wird ein gängiges Parkkartensystem eingeführt.
Bedarf anmelden
Zusätzlicher Bedarf an Abstellplätzen kann jederzeit der Abteilung Facility Management gemeldet werden. Das entsprechende Antragsformular findet sich im Internet. Als Kostenersatz für die Parkplatzbenutzung werden derzeit monatlich 32 Euro vom Nettogehalt abgezogen. Voraussetzung für den Erhalt einer Parkberechtigung ist mindestens ein halbtägiges Beschäftigungsverhältnis an der Medizinischen Universität. Über die Vergabe der freien Parkplätze entscheiden die Betriebsräte nach sozialen Kriterien. Für das kommende Jahr erfolgt eine neuerliche Ausschreibung. Alle Fahrzeughalter werden bereits im November über ihren Bedarf befragt und in Absprache mit den Betriebsräten mit neuen Parkberechtigungen versorgt. Damit soll der Bedarf neu geprüft und die Plätze wiederum nach sozialen Kriterien vergeben werden, so Betriebsratsvorsitzende Monika Viehweider.