Parkplätze werden neu vergeben
Die Trennung der Innsbrucker Universitäten zog so manchen verwaltungstechnischen Kraftakt nach sich. Auch die Parkplätze der Universitätsangehörigen waren davon betroffen. Nun haben die Betriebsräte gemeinsam mit der Medizinischen Universität eine Lösung für den drohenden Parkplatznotstand gefunden. Durch Anmietungen in der Westgarage kann der bestehende Bedarf weitgehend abgedeckt werden.
Grundlage für die nun erfolgende Neuvergabe von Parkplätzen an der Medizinischen Universität ist die im September 2005 durchgeführte Parkplatzerhebung, aus der sich ein Bedarf von 248 Parkplätzen ergeben hat. Es wurden bereits alle Personen schriftlich informiert, für die damals ein Bedarf angemeldet wurde", erklärt Stefan Wohlfarter von der Abteilung Facility Management. Mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Antragsformulars bis spätestens 31. März wird der Bedarf noch einmal bestätigt. Nach der Prüfung durch den Betriebsrat erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Berechtigungsplakette. Dies ist deshalb vorläufig notwendig, weil die bestehenden Schrankenanlagen erst adaptiert werden müssen. In Zukunft wird es dann ein gängiges Parkkartensystem geben. Die Berechtigungen sind nur bis zum Ende des Jahres gültig, dann ist ein neuerlicher Antrag notwendig. Dies wird deshalb so gehandhabt, damit wir den Bedarf jeweils neu prüfen und die Vergabe nach sozialen Kriterien durchführen können, betont Monika Viehweider, die Betriebsratsvorsitzende für das nichtwissenschaftliche Personal. Als Kostenersatz für die Parkplatzbenutzung werden monatlich 32 Euro vom Nettogehalt abgezogen. Die neue Parkregelung gilt ab 1. Mai. Durch die Anmietung weiterer Parkplätze in der Westgarage können wir den derzeitigen Bedarf wahrscheinlich ab 1. Juli zur Gänze abdecken, so Stefan Wohlfarter.
Betriebsräte entscheiden
Die Betriebsräte für das wissenschaftliche und das nichtwissenschaftliche Personal prüfen gemeinsam alle einlangenden Anträge und entscheiden nach sozialen Kriterien auch über die Vergabe. Bevorzugt behandelt werden zunächst Fahrzeughalter, die bereits jetzt am Unigelände parken. Jene, die im Vorjahr einen zusätzlichen Bedarf angemeldet haben, erhalten weitere verfügbare Plätze. Voraussetzung für die Erteilung einer Parkberechtigung ist allerdings, dass mindestens ein halbtägiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Vorjahr keinen Bedarf angemeldet haben und nun trotzdem einen Parkplatz benötigen, müssen sich vorerst gedulden. Sie können zwar schon jetzt einen Antrag stellen, kommen aber erst dann zum Zug, wenn noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Im kommenden Jahr werden dann die Karten wieder neu gemischt. Wir werden bereits im November den Bedarf neu erheben und in Absprache mit den Betriebsräten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis Ende des Jahres die neuen Parkkarten zur Verfügung stellen, so Stefan Wohlfarter abschließend.