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Weltweite Bioethikdeklaration

Gestern vor 60 Jahren wurde in London die UNESCO gegründet. Bei der 33. Generalkonferenz im Oktober hat die UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur mit der Bioethikdeklaration, der Konvention zur kulturellen Vielfalt und der Anti-Doping-Konvention ein kräftiges Lebenszeichen von sich gegeben. Die Universelle Erklärung über Bioethik und Menschenrechte legt erstmals weltweite Mindeststandards für Medizin, Lebenswissenschaften und Biotechnologien fest.

Die Deklaration befasst sich nicht nur mit dem Fortschritt in Medizin und Biologie. Auch deutliche soziale Akzente sind vorhanden. Die Vorteile des Fortschritts in Medizin und Biologie sollen nicht nur den wohlhabenden Staaten zu Gute kommen. Auch Schutzmaßnahmen im Interesse der Entwicklungsländer werden verlangt. Von Österreich war als flankierende Maßnahme ein UN-Bioethik-Forschungspreis für wissenschaftliche Leistungen im Interesse der armen Länder angeregt worden. Als Deklaration ist diese Erklärung für die Mitgliedsstaaten nicht verbindlich. „Trotzdem stimmt die Tatsache optimistisch, dass sich eine große Anzahl von Staaten, wie China, Indien, die USA ebenso wie die Länder Lateinamerikas und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union intensiv an den Verhandlungen beteiligt haben“, betont Dr. Holger Baumgartner, der seit 2001 in den Prozess der UNESCO-Bioethikdeklaration involviert war. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Ethikkommission der Medizinischen Universität Innsbruck und Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzlers. „Die einstimmige Annahme durch 191 Mitglieder und damit die Zustimmung zu globalen bioethischen Mindeststandards ist insgesamt als großer Erfolg zu werten“, so Baumgartner. „Für Österreich bedeutet diese Deklaration eine weitere Auffordung, endlich eine umfassende Regelung der biomedizinischen Forschung in Angriff zu nehmen."

Für Kultur und gegen Doping

Heftig umstritten war dagegen die Konvention zur kulturellen Vielfalt. Von der Europäischen Union und Kanada initiiert, wurde die Konvention vom Anfang an von den USA heftig bekämpft. Schließlich stimmten 148 Staaten dafür, die USA und Israel dagegen, bei 4 Stimmenthaltungen (Australien, Honduras, Liberia, Nicaragua). Die USA befürchten, dass die Konvention als Vorwand für Handelsbeschränkungen mißbraucht wird. Betroffen wären vor allem die amerikanische Film-, Musik- und Fernsehindustrie. Für die überwältigende Mehrheit der Staaten war es wichtiger mit der Konvention klarzustellen, dass nicht alles den globalen Handelsregelungen zu gehorchen hat. Zwischen Kultur und Kulturprodukten und sonstiger Handelsware besteht für sie ein großer Unterschied. Mit Hilfe des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hoffen die meisten Staaten ihre kulturellen Eigenheiten besser bewahren zu können. Die Anti-Doping-Konvention gibt den Mitgliedsstaaten erstmals ein weltweit verbindliches Rechtsinstrument zur Bekämpfung des Dopings in die Hand. Die Konvention verschafft auch dem Welt-Anti-Doping-Code und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) die nötige rechtliche Basis. Der regelmäßig von der WADA aktualisierte Anti-Doping Code listet die bei Wettbewerb und im Training verbotenen Substanzen und Methoden auf und gibt die medizinisch erlaubten Medikamente bekannt. Durch die Konvention verpflichten sich die Staaten auch geeignete Erziehungs-, Aufklärungs- und Vorbeugemaßnahmen gegen Doping im Sport zu ergreifen.