Stellungnahme zur Zulassungspraxis
Nach unfairen Behauptungen und Untergriffen in Zusammenhang mit der Neuaufnahme von Medizinstudierenden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 7. Juli 2005 sieht sich das Rektorat der Medizinischen Universität Innsbruck veranlasst, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Leider erfolgt in den verschiedenen Äußerungen - insbesondere auch derer des Wissenschaftssprechers der SPÖ, Josef Broukal - eine unzulässige Vermengung von Behauptungen, Gerüchten und realen Fakten rund um die allgemeinen Zulassungspraxis für das Studienjahr 2005/2006 an der Medizinischen Universität Innsbruck. Wie bereits zum wiederholten Male festgestellt, konnte nur durch das in Innsbruck gewählte Verfahren - welches in analoger Weise auch an der Medizinischen Universität Wien angewendet wurde - erreicht werden, dass 55 % der verfügbaren Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber aus Österreich vergeben werden konnten. Das als Notmaßnahme angewandte Prinzip beruht auf einem First comeFirst served-Prinzip mit einer gezielten Vorinformation in engeren Einzugsbereich.
Bei allen leistungs- bzw. qualitätsbasierten Verfahren wären auf jede Bewerbung aus Österreich mindestens sechs gleich qualifizierte aus dem Ausland gekommen. Damit wären maximal 16 % der Studienplätze für Österreicherinnen und Österreicher zur Verfügung gestanden anstatt der nun zugeteilten 55 %.
Die immer wieder angeführten Beispiele von Maturantinnen und Maturanten mit besten Maturanoten sind in einem Verfahren, das als Notmaßnahme eingeführt wurde und keinerlei Leistungsmoment enthält, leider irrelevant. Wie bereits erwähnt, hätte jedes leistungsorientierte Verfahren die Zahl der österreichischen Studierenden deutlich reduziert. Eine Auswahl aufgrund von Schul- bzw. Maturanoten war auch schon deshalb nicht möglich, weil die entsprechende Vergleichbarkeit bei BewerberInnen aus ganz Europa in der Kürze der Zeit kaum oder gar nicht möglich gewesen wäre.
Die Medizinische Universität weist mit aller Schärfe den Vorwurf zurück, man verweigere den Studierenden den Rechtsweg. Fakt ist, dass über 2.000 Ablehnungsbescheide erstellt werden müssen. Die Medizinische Universität Innsbruck hat aufgrund der Ausgliederung eine sehr enge Personaldecke, dennoch arbeiten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hochdruck daran, die Zulassung durchzuführen und die entsprechenden Ablehungsbescheide auszustellen.
Im Zusammenhang mit der geringeren Anzahl der aufgenommenen Studierenden aus Südtirol wird folgendes festgestellt: Alle entsprechenden Verfahren wurden durch Beamte der Südtiroler Landesregierung und von Landesrat Otto Saurer geprüft. Das Urteil ist eindeutig: Das Verfahren wurde korrekt durchgeführt, Hauptgrund für die Zulassung von relativ wenig Südtirolerinnen und Südtirolern ist die zu späte Bewerbung und nachweisbar nicht die immer wieder kolportierte angebliche verspätete Ausgabe der Maturazeugnisse.
Klar ist, dass dieses Verfahren der Zulassung zum Medizinstudium nur als einmalige Notmaßnahme gesehen werden kann und nicht wiederholbar ist. Die drei Medizinischen Universitäten beginnen derzeit an einem gemeinsamen Verfahren zu arbeiten.