Beginnt nun der Run?
Wie erwartet hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern die Zulassungsmodalitäten in Österreich als "Diskriminierung" Studienwilliger aus anderen EU-Ländern bewertet, die gegen EU-Recht verstößt. Die Medizinischen Universitäten befürchten nun einen großen Run deutscher StudienwerberInnen. Als Notmaßnahme hat die Medizinische Universität Innsbruck ein Bewerbungsverfahren eingeführt, bei dem zunächst gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Es war bereits abzusehen, die Hilfslösung, die Österreich seit dem Beitritt zur EU vor zehn Jahren eingeführt hatte, um den freien Hochschulzugang zu erhalten und dennoch vor allem deutsche Numerus-Clausus-Flüchtlinge abzuwehren, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz in der EU. Anders als StudienwerberInnen mit österreichischem Maturazeugnis, brauchten SchulabgängerInnen mit Reifeprüfungszeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach dem österreichischen Universitäts-Studiengesetz bisher auch eine Zugangsvoraussetzung zur gewünschten Studienrichtung in dem Land, in dem das Reifezeugnis ausgestellt wurde, etwa eine Aufnahmeprüfung oder eine Mindestnote für den Numerus Clausus, um in Österreich zu studieren. Seit gestern sind die österreichischen Universitäten dazu verpflichtet, alle StudienwerberInnen gleich zu behandeln. Viele Experten erwarten nun einen Run vor allem deutscher AbiturientInnen auf die heimischen Hochschulen in den Studienrichtungen, deren Zugang in Deutschland beschränkt ist. In erster Linie ist das Medizin, aber eben auch andere Fächer wie beispielsweise Psychologie oder Architektur.
Notmaßnahmen für die Medizin
Als erste Reaktion auf dieses Urteil und als Notmaßnahme hat die Medizinische Universität Innsbruck beschlossen, ein Bewerbungsverfahren einzuführen. StudienbewerberInnen können vom 8. Juli bis einschließlich 24. Juli das Bewerbungsformular, das online verfügbar ist, gemeinsam mit allen anderen notwendigen Unterlagen per Einschreiben an die Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten schicken. Anhand des Aufgabestempels mit Datum und Uhrzeit wird dann eine Reihung vorgenommen. Teil dieser Bewerbungsunterlagen ist ein Fragebogen, der unter anderem die Motivation zum Medizinstudium in Innsbruck abfragt. Alle Fragen rund um die Beschränkung der Studienplätze hängen dann davon ab, ob der Nationalrat eine entsprechende Novelle des Universitätsstudiengesetz beschließt und was letztlich der Inhalt dieser Novelle ist.
Die notwendigen Informationen zur Studienbewerbung an der Medizinischen Universität Innsbruck sind auf der Homepage abrufbar.