Europäische Charta für Forscher
Die Europäische Kommission hat eine Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern verabschiedet, die beide zur Entwicklung eines attraktiven und offenen europäischen Arbeitsmarktes für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beitragen sollen. Der Beruf des Forschers soll damit wieder attraktiver und so die europäische Wissenschaft insgesamt gefördert werden.
Sowohl die Charta als auch der Verhaltenskodex haben die Form von Empfehlungen von der Kommission an die Mitgliedstaaten, die diese auf freiwilliger Basis umsetzen sollen. Durch diese Initiative soll eine Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Forscher, eine Aufwertung von Forschung und Entwicklung als Beruf und die Schaffung günstigerer Mobilitätsbedingungen erreicht werden. Das Ziel ist nicht nur langfristige Karriereperspektiven zu bieten, sondern vor allem auch die Attraktivität Europas für Forscher zu verbessern.
Bessere Chancen und höhere Transparenz
Die Europäische Charta für Forscher soll gewährleisten, dass die Beziehungen zwischen den Forschern und Arbeitgebern sowohl Erfolge beim Aufbau, Transfer, Austausch und Verbreitung von Wissen ermöglichen als auch das berufliche Fortkommen der Forscher begünstigen. Arbeitgeber und Förderer sollten Stabilität und Beständigkeit der Beschäftigung sowie ein attraktives Gehalt garantieren und müssen den Wert der Mobilität schätzen. Mobilität kann geografisch, sektorüberschreitend, inter- oder transdisziplinär, virtuell oder zwischen dem öffentlichen und dem Privatsektor sein und ist "ein bedeutendes Mittel zur Ausweitung wissenschaftlicher Kenntnisse und zur beruflichen Weiterentwicklung in jeder Etappe einer Forscherlaufbahn", so die Kommission. Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern soll die Einstellungsverfahren verbessern, Auswahlverfahren transparenter und gerechter machen und enthält verschiedene Parameter für die Beurteilung von Verdiensten. Spezifisch für Forscher ist der Abschnitt "Beurteilung von Verdienst", in dem es heißt: "Zwar sollte der Schwerpunkt auf der generellen Befähigung zum Forscher liegen, aber auch die Kreativität und der Grad der Selbstständigkeit sind zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Verdienst sowohl qualitativ als auch quantitativ zu bewerten ist und sich dabei auf herausragende Ergebnisse in einem vielfältigen beruflichen Werdegang und nicht nur auf die Anzahl von Veröffentlichungen gestützt werden sollte."
Erste Schritte sollen bis Ende des Jahres folgen
Beide Texte berücksichtigen sämtliche Forschungsgebiete im öffentlichen und privaten Sektor, unabhängig von der Art der Ernennung oder Beschäftigung, der Rechtsform des Arbeitgebers oder der Art der Organisation oder Einrichtung, in der die Forschungstätigkeit ausgeführt wird. Die praktische Umsetzung liegt bei den Arbeitgebern und Forschern selbst. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, die Kommission möglichst bis zum 15. Dezember 2005 und anschließend in jährlichen Abständen über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie infolge dieser Empfehlung ergriffen haben, und sie über die ersten Ergebnisse der Umsetzung zu informieren sowie Beispiele für bewährte Verfahrensweisen vorzustellen.