FWF erleichtert Antragstellung
Mit Anfang März hat der Wissenschaftsfonds (FWF) die Kriterien und das Verfahren für die Einreichung von Anträgen in einigen Punkten geändert. Damit soll die Antragstellung wesentlich erleichtert und den Ansprüchen der Scientific Community besser Rechnung getragen werden. Nationale Forschungsnetzwerke (NFN) und Doktoratskollegs (DK) sind neue Schwerpunktprogramme.
Durch die Neugestaltung der Antragsrichtlinien will der FWF den Arbeitsaufwand für AntragstellerInnen und GutachterInnen weiter reduzieren und einen beschleunigten Ablauf des Begutachtungs- und Entscheidungsverfahrens ermöglichen. Die Konditionen für "freiberuflich" arbeitende WissenschafterInnen, insbesondere NachwuchsforscherInnen, werden verbessert: SelbstantragstellerInnen die über mindestens zwei Jahre Postdoc-Erfahrung verfügen, können einen höheren, für Senior-Postdocs vorgesehenen Personalkostensatz beantragen. Da auch ÖsterreicherInnen antragsberechtigt sind, die sich zur Zeit der Antragstellung im Ausland befinden, erübrigt sich das eigens für diese WissenschafterInnen konzipierte "Erwin-Schrödinger-Rückkehrprogramm".
Anhebung der Altersgrenzen und Aufhebung der 2-Projekteklausel
In allen Programmen mit einer altersmäßigen Begrenzung sind für Frauen pro Kind bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit anrechenbar. Bei nachweisbaren Kindererziehungszeiten gilt diese Regelung auch für Männer. Auch hebt der FWF die bisherige Beschränkung der Anzahl der Projekte, für die Wissenschaftler gleichzeitig eine Förderung erhalten können, auf. Bei auffälligen Projekthäufungen (mehr als drei Projekte pro WissenschafterIn), insbesondere bei geplanten Beteiligungen an mehr als einem Schwerpunkt-Programm, behält sich der FWF aber eine spezielle Prüfung vor, ehe das Verfahren für weitere Projekte eingeleitet wird. Aufgrund der eher geringen Nachfrage wurde entschieden, Projektpakete also die gemeinsame Antragstellung von bis zu vier Projekten als eigene Förderform einzustellen und im neuen Förderprogramm "Nationale Forschungsnetzwerke (NFN)" aufgehen zu lassen.
Reform der Schwerpunkt-Programme
Unter dem Oberbegriff "Forschungsnetzwerke" hat der FWF bisher Spezialforschungsbereiche, Forschungsschwerpunkte und Wissenschaftskollegs zusammengefasst. Mit Anfang 2005 ist die Bezeichnung "Schwerpunkt-Programme" der neue Sammelbegriff für die drei Förderkategorien. Die Forschungsschwerpunkte (FSP) wurden umbenannt in "Nationale Forschungsnetzwerke (NFN)". Es soll damit der Netzwerkcharakter dieser in der Regel auf mehrere Standorte verteilten Verbundprojekte betont werden. Bereits im Oktober 2004 wurden die Wissenschaftskollegs eingestellt und in modifizierter Form als "Doktoratskollegs (DK)" weitergeführt.
Verwertungen, Angebote und Website
Der FWF wird künftig im Sinne der Verwaltungsvereinfachung explizit auf finanzielle Ansprüche bei möglichen Verwertungen aus Projekten verzichten. Für alle noch nicht bewilligten Anträge ist eine Vorlage von drei Anboten nicht mehr notwendig, eines ist jetzt ausreichend. Der FWF behält sich jedoch vor, von sich aus Vergleichsanbote einzuholen. Der Wissenschaftsfonds stellt nun auch eine Vorlage zur Erstellung einer Website für FWF-Projekte zur Verfügung. Sie soll es den ProjektleiterInnen ermöglichen, Fortgang und Ergebnisse der Forschungen öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.