Auszeichnung für Lehrlingsausbildung
Dem Institut für Gerichtliche Medizin wurde am Montag bereits zum zweiten Mal das Prädikat Ausgezeichneter Tiroler Lehrbetrieb verliehen. Das Institut darf als einzige universitäre Einrichtung diesen Titel führen. Damit werden über zwanzig Jahre qualitätsvoller Lehrlingsausbildung am Institut für Gerichtliche Medizin unter Aufsicht des Lehrlingsbeauftragten Karl-Heinz Pramstrahler honoriert.
Bisher haben über zwanzig Lehrlinge die Ausbildung am Gerichtsmedizinischen Institut der Medizinischen Universität Innsbruck erfolgreich abgeschlossen. Nicht ohne Stolz erklärt Karl-Heinz Pramstrahler, dass alle gut untergekommen sind. Nach einem strengen Auswahlverfahren darf das Institut seit 2001 das Prädikat "Ausgezeichneter Tiroler Lehrbetrieb" führen. Nun wurde nach neuerlicher Begutachtung unter Mitwirkung der Tiroler Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer sowie unter Einholung der Meinungen der Tiroler Fachberufsschulen diese Berechtigung verlängert. Das Institut ist neben den fünf Betrieben, an die heuer diese Auszeichnung erstmals verliehen wurde, einer der 19 Tiroler Lehrbetriebe, die das Prädikat auch bis 2007 weiter dürfen.
Universitäten als Lehrbetrieb auch für Lehrlinge
Landesrätin Elisabeth Zanon übergab am Montag im Landhaus gemeinsam mit dem Präsidenten der Arbeiterkammer, Fritz Dinkhauser, und dem Vizepräsidenten der Wirtschaftskammer, Peter Rathgeber, die Urkunden an die 24 von einer Fachjury ausgewählten Tiroler Lehrbetriebe, die sich durch eine besonders qualitätsvolle Ausbildung hervorheben. Zanon betonte, dass dieses Prädikat keine Selbstverständlichkeit sei und die Kriterien für die Verleihung sehr streng seien. Das Prädikat Ausgezeichneter Tiroler Lehrbetrieb soll ein Qualitätssiegel für die duale Ausbildung in Tirol sein. Das damit verfolgte Ziel ist die Hervorhebung von außerordentlichen Ausbildungsleistungen, die Sicherung der Ausbildungsqualität und damit insgesamt die Verbesserung des Ansehens der Lehrausbildung. Die ausgezeichneten Betriebe sind berechtigt, dieses Prädikat für drei Jahre zu führen. Dann muss es neu beantragt werden, womit gesichert werden soll, dass eine qualitativ hochwertige Lehrlingsausbildung auch weiterhin zentrales Ziel in den betreffenden Betrieben bleibt. Eine gute Ausbildung erfordere nicht nur eine fachliche Qualifizierung sondern auch die menschliche Förderung der jungen Mitarbeiter, betonte Arbeiterkammer-Präsident Dinkhauser.