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Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Behinderte Mitarbeiter und behinderte Studierende der Innsbrucker Universitäten können ab sofort Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) und beim Studium in Anspruch nehmen. PAA ist ein Projekt des Vereins Selbstbestimmt Leben Innsbruck (SLI) und wird vom Bundessozialamt aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung gefördert.

Durch persönliche Assistenz erhalten behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Studierende die Möglichkeit, die körperliche Beeinträchtigung am Arbeits- und Ausbildungsplatz mit Assistenz auszugleichen. Die Initiative umfasst die personalen Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität, die zur Erfüllung der festgelegten Verpflichtungen sowie zur Einhaltung der innerbetrieblichen Regelungen bzw. zur erfolgreichen Absolvierung eines Studiums als Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen erforderlich sind. Die Unterstützungsleistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf und umfassen folgende Kernbereiche: Begleitung am Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle bzw. zum Ausbildungsort, Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z. B. beim Besuch von Veranstaltungen), Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (z. B. Ablage von Unterlagen, Tippen, Einscannen, Kopiertätigkeit), Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit, sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z. B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder in ein Fahrzeug, An-/Ausziehen der Jacke, Hilfe beim Mittagessen).

Wer kann PAA in Anspruch nehmen?

Die Assistenzleistungen können Menschen mit Behinderung in den Pflegestufen 5, 6 oder 7 – in Ausnahmefällen auch in den Stufen 3 und 4 – in Anspruch nehmen, wenn sie in einem Dienstverhältnis mit der Universität stehen oder ein Studium absolvieren oder eine Berufsausbildung absolvieren oder ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis anstreben und für die Ausübung dieser Tätigkeit Assistenz benötigen. Der Verein Selbstbestimmt Leben Innsbruck (SLI) übernimmt als Assistenz-Servicestelle für das Bundesland Tirol die Antragsstellung und Koordination der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz: Nach ausführlicher Beratung wird eine schriftliche Vereinbarung mit der AssistenznehmerIn abgeschlossen. Beim Bundessozialamt wird ein formloser Antrag gestellt. Nach Gewährung des Ansuchens kann die Assistenz beginnen.