Für einen unabhängigen Wissenschaftsfonds!
Die österreichische Rektorenkonferenz hat noch einmal die Unabhängigkeit des österreichischen Wissenschaftsfonds gefordert. Ende Mai hatte der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz beschlossen, das eine wesentliche Umstrukturierung der österreichischen Forschungsförderungslandschaft vorsieht.
Die Regierungsvorlage zur Reform der Forschungsförderung lässt befürchten, dass der Wissenschaftsfonds die wichtigste Fördereinrichtung für die Grundlagenforschung in Österreich unter politischen Einfluss gerät. Die Universitäten brauchen einen nach internationalen Vorbildern unabhängig verfassten Fonds, erklärte der Präsident der Rektorenkonferenz, Prof. Georg Winckler, nach einer Sitzung des Präsidiums der Rektorenkonferenz. Die Rektorenkonferenz stört insbesondere die Überzahl der von Ministerien zu bestellenden Mitglieder im neu geschaffenen Aufsichtsrat. Der ministerielle Einfluss werde darüber hinaus durch sehr weitgehende Aufsichtsrechte und Genehmigungsvorbehalte abgesichert. Schließlich solle die mehrheitlich ministerielle Besetzung des Aufsichtsrats über ein Vorschlagsrecht für die Wahl des Fondspräsidenten auch auf diese Entscheidung durchschlagen. FWF-Präsident Georg Wick hatte die Autonomie des Fonds kürzlich im MyPoint-Gespräch als einen der Edelsteine des FWF bezeichnet.
Reform durch Zusammenführung
Nach einem Begutachtungsverfahren wurde die Regierungsvorlage des Forschungsförderungs-Strukturreformgesetzes am 26. Mai im Ministerrat beschlossen. Die wesentlichsten Inhalte der Reform sind die Gründung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft durch die Zusammenführung von ASA, BIT, FFF und TIG in einer Gesellschaft, die Reform des Wissenschaftsfonds und die Umwandlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung in eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Gleichzeitig werden die wesentlichsten mit Forschungsförderung betrauten Einrichtungen des Bundes im "Haus der Forschung" auch räumlich zusammengeführt. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf enthält die Regierungsvorlage wichtige Änderungen: Die öffentlich ausgeschriebene Funktion des FWF-Präsident wird zwar weiterhin durch die aus Vertretern der Universitäten bestehenden FWF-Delegiertenversammlung gewählt. Allerdings findet die Wahl nun auf Basis eines Dreier-Vorschlags des FWF-Aufsichtsrats statt. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern, wovon drei von der Delegiertenversammlung bestellt werden, zwei vom Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und eines vom Bildungsministerium. Die sechs Mitglieder bestellen dann einvernehmlich das siebte Mitglied. Kommt keine Einigung zustande bestimmt das Technologieministerium im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium diesen Aufsichtsrat.