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Wissenswertes 

Auf dieser Seite bekommen Sie Informationen zu den Themen persönliche Assistenz am Arbeitsplatz oder fürs Studium und zur Beantragung ergonomischer Sondermöbel für Mitarbeitende der Medizinischen Universität Innsbruck.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Persönliche Assistenz kann jetzt auch am Arbeitsplatz oder für das Studium in Anspruch genommen werden.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) …
… ist ein Projekt des Vereins Selbstbestimmt Leben Innsbruck, gefördert vom Bundessozialamt aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung.

Was ist Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
Durch persönliche Assistenz erhalten behinderte Arbeitnehmer:innen und Studierende die Möglichkeit, die körperliche Beeinträchtigung am Arbeits- und Ausbildungsplatz mit Assistenz auszugleichen.

PAA umfasst die personalen Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität, die zur Erfüllung der festgelegten Verpflichtungen sowie zur Einhaltung der innerbetrieblichen Regelungen bzw. zur erfolgreichen Absolvierung eines Studiums als Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen erforderlich sind.

Die Unterstützungsleistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf der/des Assistenznehmerin/s und umfassen folgende Kernbereiche:

  • Begleitung am Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle bzw. zum Ausbildungsort
  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z. B. beim Besuch von Veranstaltungen)
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (z. B. Ablage von Unterlagen, Tippen, Einscannen, Kopiertätigkeit)
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z. B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder in das Kfz, An-/Ausziehen der Jacke, Hilfe beim Mittagessen)

Wer kann PAA in Anspruch nehmen?

  • Menschen mit Behinderung in den Pflegestufen 5, 6 oder 7 – in Ausnahmefällen auch in den Stufen 3 und 4 – welche
  • in einem Dienstverhältnis stehen oder
  • ein Studium absolvieren oder
  • eine Berufsausbildung absolvieren oder
  • ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis anstreben
  • und für die Ausübung dieser Tätigkeit Assistenz benötigen.

Wie kann man PAA in Anspruch nehmen?
Der Verein Selbstbestimmt Leben Innsbruck (SLI) übernimmt als Assistenz-Servicestelle für das Bundesland Tirol die Antragsstellung und Koordination der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz:

  • Nach ausführlicher Beratung, die Sie beim SLI erhalten, wird eine schriftliche Vereinbarung mit der AssistenznehmerIn abgeschlossen.
  • Beim Bundessozialamt wird ein formloser Antrag gestellt.
  • Nach Gewährung des Ansuchens kann die Assistenz beginnen.

Wenn Sie Persönliche Assistenz benötigen oder sich darüber näher informieren möchten, wenden Sie sich an den Verein Selbstbestimmt Leben Innsbruck (SLI):

Selbstbestimmt Leben Innsbruck
Anton-Eder-Str. 15
A-6020 Innsbruck
telefon 43-512-578989
fax 43-512-578989-15

Kontaktperson:
Herr Mag. Paso Zengin p.zengin@selbstbestimmt-leben.at
Homepage: www.selbstbestimmt

Ergonomische Sondermöbel für Mitarbeitende

Ablaufprozess zur Beantragung ergonomischer Sondermöbel für Mitarbeitende der Medizinischen Universität Innsbruck:

  1. Beschreibung: Im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung des Dienstgebers sind für Mitarbeitende mit körperlichen Beschwerden/Beeinträchtigungen orthopädische Sondermöbel zur Verfügung zu stellen. Die/der Mitarbeitende kann einen orthopädischen Bürodrehstuhl und/oder einen elektrischen Hebetisch beantragen. Zur Auswahl stehen drei verschiedene Modelle von orthopädischen Bürodrehstühlen, sowie ein elektrischer Hebetisch. Nach Vorlage eines entsprechenden medizinischen fachärztlichen Gutachtens hinsichtlich der Notwendigkeit angepasster Büromöbel erfolgt die Beschaffung zentral durch das Facility Management. 
  2. Voraussetzungen: Zur Erlangung von orthopädischen Büromöbeln ist ein fachärztliches Gutachten, das die Notwendigkeit eines orthopädischen Schreibtischsessels und/oder eines elektrischen Hebetisches aufgrund einer fachärztlichen Untersuchung bescheinigt, erforderlich.
  3. Vorgehensweise: Um das Erfordernis zur Bestellung eines orthopädischen Sondermöbels zu erfüllen, holt die:der Mitarbeitende ein fachärztliches Attest ein. Die Notwendigkeit für einen orthopädischen Bürodrehstuhl und/oder elektrischen Hebetisch muss von der Fachärztin:vom Facharzt im Attest angeführt werden. Bei Beantragung eines orthopädischen Bürodrehstuhles sind seitens der Fachärztin:des Facharztes genaue Anforderungen an den Drehstuhl anzuführen.
    1. Die:der Mitarbeitende übermittelt das fachärztliche Attest per E-Mail an die Behindertenbeauftragte. Die Behindertenbeauftragte stellt eine datenschutzkonforme Ablage sicher.
    2. Die Behindertenbeauftragte erstellt eine Stellungnahme zur Zuteilung von orthopädischen Sondermöbeln. Die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten beinhaltet nicht den eigentlichen Befund, sondern bestätigt die Notwendigkeit des Ankaufs eines seitens der MUI zur Verfügung gestellten orthopädischen Sondermöbels.
    3. Die Behindertenbeauftragte schickt ihre Stellungnahme per E-Mail an das Facility Management, den Arbeitsmediziner sowie die:den betroffenen Mitarbeitende:n.
    4. Zu beachten ist, dass hinsichtlich des geeigneten orthopädischen Bürodrehstuhles die:der Mitarbeitende die entsprechende Auswahl auf Basis der von der Fachärztin:vom Facharzt getroffenen Diagnose zu treffen hat. Die Behindertenbeauftragte kann bei der Auswahl zu Rate gezogen werden.
    5. Die Bestellung wird seitens des Facility Management in die Wege geleitet. Sobald die Bestellung durchgeführt wurde, wird die:der Mitarbeitende verständigt.
  4. Allfälliges: Es ist nicht zulässig, dass Mitarbeitende selbst mit Firmen für orthopädische Büromöbel Kontakt aufnehmen und etwaige Bestellzusagen oder sogar Bestellungen durchführen. Der Dienstweg ist unbedingt einzuhalten.

Menschen mit Behinderungen


Kontakt:

Sprechstunden:
Mo – Do 7:00-17:00 n. tel. Vereinbarung

Fr 7:00 – 15:00 n. tel. Vereinbarung

Claudia Holek
Büro des Rektors
Tel.: +43 (0)512/9003-71820
E-Mail: claudia.holek@i-med.ac.at

Sonnenburgstraße 16
A-6020 Innsbruck

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