Studienplatzvergabe
Kontingentregelung
Die Kontingentregelung gilt derzeit nur für das Aufnahmeverfahren Humanmedizin (MedAT-H) und wird bereits bei der Internet-Anmeldung berücksichtigt. Für das Aufnahmeverfahren Zahnmedizin (MedAT-Z) gilt die Kontingentregelung nicht.
Humanmedizin
Zahnmedizin
An der Medizinischen Universität Innsbruck stehen für das Diplomstudium Zahnmedizin 40 Plätze zur Verfügung.
Die Studienplätze werden an jene Studienwerber:innen vergeben, die aufgrund ihres beim Aufnahmetest „MedAT-Z“ erlangten Gesamtwerts einen Platz unter den Besten 40 erreicht haben. Die Kontingentregelung ist auf das Diplomstudium Zahnmedizin nicht anzuwenden.
Studium
Kontakt
Zulassung
Parteienverkehrszeit
Mara Nocker-Schaiter, BA
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Patrizia Pierdomenico, MA
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Maria Bosnjakovic (in Karenz)
Carina Leitner (in Karenz)
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
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