Vising Doctors, Observerships & Electives
Das Stipendium muss ausreichen, um alle Kosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Stipendiaten in Österreich zu decken, einschließlich der Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung.
Der Stipendiat muss umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert sein. Ein entsprechender Nachweis über diesen Versicherungsschutz – einschließlich der Gültigkeit für Österreich und der Dauer für die gesamte Aufenthaltszeit in Österreich – muss entweder in deutscher oder in englischer Sprache vorgelegt werden.
Frist:
- Die Anträge müssen mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Aufenthalts eingereicht werden.
Für weitere Informationen und zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an: Frau Mag. Valentina Jimenez, valentina.jimenez@i-med.ac.at, +43 512 9003 70065
Jeder Arzt, der derzeit in einem EU-Mitgliedstaat beschäftigt ist, kann sich für eine Stelle als Gastarzt bewerben. Gastärzte halten sich zu Lern- und Ausbildungszwecken am LKI (Landeskrankenhaus Innsbruck) oder an der Medizinischen Universität Innsbruck auf. Während ihres Aufenthalts in Innsbruck werden Gastärzte weiterhin von ihrem ursprünglichen Arbeitgeber bezahlt und sind sozialversichert. Sie erhalten daher weder vom LKI noch von der Medizinischen Universität Innsbruck finanzielle Zuwendungen und werden auch nicht in Innsbruck sozialversichert. Die Anstellung eines Gastarztes begründet kein Arbeitsverhältnis.
Welche Unterlagen benötigen Sie:
- Das A1 Formular: Dieses Formular ist als Nachweis erforderlich, dass ein aktuelles Arbeitsverhältnis besteht und der Gastarzt aktuell sozialversichert ist.
- Vorlaufzeit: Anträge müssen mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn eingereicht werden.
Für weitere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Frau Mag. Valentina Jimenez, valentina.jimenez@i-med.ac.at, +43 512 9003 70065